Neue Pflichten für Shop-Inhaber
Ab Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und stellt viele Online-Shop-Betreibende vor neue, verbindliche Pflichten. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Bußgelder und Abmahnungen. In diesem Beitrag zeigen wir, was konkret auf Unternehmen zukommt, wer betroffen ist – und wie wir als Softwarepartner die Umstellung rechtssicher und effizient begleiten können.
1. Hintergrund und Zielsetzung
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 setzt Deutschland EU-weite Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit um.
Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen ohne fremde Hilfe auf digitale Dienste zugreifen können.
2. Wer ist vom BFSG betroffen?
Betroffen sind grundsätzlich alle privaten Marktakteure, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und nicht mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Insbesondere Onlineshops und Vermittlungsdienste im E-Commerce fallen unter das BFSG.
3. Konkrete Pflichten der Onlineshop-Betreibenden
Online-Händler müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten – das umfasst:
- Visuelle Inhalte: Alternativtexte für Bilder, verständliche Beschriftungen.
- Assistenzsysteme: Kompatibilität mit Bildschirmlesern, Tastaturnavigation.
- Funktionale Bereiche: Bezahl- und Sicherheitsprozesse müssen ohne Einschränkungen nutzbar sein.
Hilfestellung bietet die EN 301 549, eine EU-weit harmonisierte Norm mit detaillierten Vorgaben. Wenn diese erfüllt ist, gilt eine konforme Umsetzung nach § 4 BFSG als angenommen. Die WCAG‑Standards (Web Content Accessibility Guidelines) sind Teil dieser Richtlinie – eine neue Fassung ist für 2025 angekündigt.
4. Der Nutzen über die Pflicht hinaus
Barrierefreiheit stärkt nicht nur den Zugang für Menschen mit Behinderungen, sondern verringert auch Hindernisse für ältere oder technisch weniger versierte Nutzerinnen und Nutzer – was sich positiv auf Reichweite und Nutzerzufriedenheit auswirken kann.
5. Risiken bei Nichtbeachtung
Verstöße gegen die Vorgaben oder unterlassene Nachbesserungen können zu folgenden Konsequenzen führen:
- Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände
- Behördliche Aufforderungen zur Umstellung
- Bußgelder bis zu 100.000 € pro Verstoß
Übergangsfrist bis 2030
Was gilt für bestehende Systeme und Verträge?
Online-Dienstleister dürfen ihre bestehenden Systeme unter bestimmten Bedingungen noch bis zum 27. Juni 2030 weiter nutzen. Das bedeutet konkret:
- Produkte oder Systeme, die bereits vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig im Einsatz waren (z. B. Shopsoftware, Plattformen), dürfen für bestehende oder ähnliche Dienstleistungen weiterverwendet werden – aber nur bis spätestens Juni 2030.
- Verträge, die vor dem 28. Juni 2025 abgeschlossen wurden, dürfen ebenfalls weiterlaufen – aber nicht länger als bis zum 27. Juni 2030, selbst wenn sie für längere Zeiträume abgeschlossen wurden.
Die BFSG-Anforderungen auf einen Blick
Barrierefreiheit im Online-Shop ab Juni 2025
Technische (links) und organisatorische Anforderungen (rechts)
Fazit
Das BFSG bringt umfangreiche Pflichten für Online-Shop-Betreibende ab Juni 2025. Das neue Gesetz bedeutet die Umsetzung hoher technischer Anforderungen – aber sie bietet auch klare Vorteile: rechtliche Sicherheit, verbesserte Nutzerfreundlichkeit und eine stärkere Marktposition. Mit gezielter Begleitung und technischem Know‑how helfen wir, den Wandel erfolgreich zu meistern.
Wenn Sie Unterstützung bei der barrierefreien Ausgestaltung Ihres (oder Ihrer) nopCommerce Shops brauchen: Wir sind an Ihrer Seite – von Audit bis Launch.
Innovapps begleitet nopCommerce Shops bei der Umstellung
Als Softwareunternehmen für den E‑Commerce begleiten wir unsere Kundinnen und Kunden aktiv durch die Veränderungen:
- Analyse & Audit: Bestandsaufnahme der aktuellen Shop-Inhalte und Funktionalitäten auf Barrierefreiheit
- Umsetzung: Anpassung von Bildern, Tastatursteuerung, Formulardialogen, Bezahlprozessen etc. entlang EN 301 549 / WCAG
- Dokumentation & Prüf‑Reporting: Hilfetexte, Accessibility-Statement und Nachweis der technischen Konformität
- Monitoring & Updates: Regelmäßige Kontrollen und Anpassungen mit Blick auf die WCAG-Überarbeitung 2025
Dadurch reduzieren wir Rechtsrisiken und Abmahngefahren – Unternehmen können beruhigt in eine inklusive Zukunft investieren.
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